Allgemeine Reisebedingungen Wandern und Genuss

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Wandern und Genuss (im Folgenden „Wandern und Genuss“), Inhaberin Silke Olesen. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch:

1 Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Wandern und Genuss den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei Wandern und Genuss direkt oder über die Partnerreisebüros von Wandern und Genuss vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt Wandern und Genuss den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Wandern und Genuss zustande, den Wandern und Genuss dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. mit einer E-Mail, mit der Reisebestätigung bestätigt (in Papierform nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so stellt sie unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von Wandern und Genuss dar und der Kunde ist berechtigt, es innerhalb von 10 Tagen ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
(b) Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung sofort fällig. Die Zahlung ist nur per Überweisung möglich.

3 Vertragliche Leistungen von Wandern und Genuss
(a) Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungs-beschreibung von Wandern und Genuss im Prospekt / Internetprospekt zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bei Erstellung eines individuellen Reiseangebotes ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Wandern und Genuss ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung.
(b) Partnerreisebüros sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen mit dem Kunden, die der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung von Wandern und Genuss nicht entsprechen und den Vertragsinhalt ändern.

4 Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderun-gen, Kundenrechte
(a) Wandern und Genuss behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Än-derung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Wandern und Genuss den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Wandern und Genuss zur Preissenkung nach 4 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.
(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis c) ge-nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Wandern und Genuss führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Wandern und Genuss zu erstatten. Wandern und Genuss darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
(c) Wandern und Genuss behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Wandern und Genuss hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Wandern und Genuss sie nicht einseitig vornehmen. Wandern und Genuss kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Wandern und Genuss bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Wandern und Genuss die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. Wandern und Genuss kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Wandern und Genuss bestimmten Frist, die an-gemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
(e) Wandern und Genuss kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Wandern und Genuss den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
(f) Nach dem Ablauf einer von Wandern und Genuss nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(g) Tritt der Kunde nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Wandern und Genuss infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Wandern und Genuss unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wandern und Genuss. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären.
(b) Tritt der Kunde zurück, so kann Wandern und Genuss eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Wandern und Genuss die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Wandern und Genuss und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bei Pauschalreisen:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:   50 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Beginn der Reise: 85 % des Reisepreises
  • bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

Bei individuellen Reisen

  • bis 45. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
  • ab 44.-15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
  • ab 14.-7. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
  • ab 6. vor Reiseantritt vor bis Tag des Reisebeginns 85% des Reisepreises

Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass Wandern und Genuss ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist Wandern und Genuss zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Wandern und Genuss kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
(c) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß der unter 5 (b) genannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neu-anmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil Wandern und Genuss dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
(d) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauer-haften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
(e) Wandern und Genuss kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rück-beförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
(a) Wandern und Genuss kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn Wandern und Genuss die MTZ bei der vorvertraglichen Unterrichtung nennt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
(b) Ferner kann Wandern und Genuss vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Wandern und Genuss aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Wandern und Genuss hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
(c) Tritt Wandern und Genuss nach 6 (a) oder (b) vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Wandern und Genuss, zurückerstattet.
(d) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Wandern und Genuss nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Wandern und Genuss ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Wandern und Genuss den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern Wandern und Genuss infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Wandern und Genuss kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wandern und Genuss kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Wandern und Genuss innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Wandern und Genuss verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Wandern und Genuss hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Wandern und Genuss auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

8 Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen von Wandern und Genuss, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, allein von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Es wird dem Kunden geraten, eine solche Kosten deckende Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung abzuschließen.

9 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Wandern und Genuss für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
 
10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(a) Wandern und Genuss informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Wandern und Genuss hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Wandern und Genuss beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Wandern und Genuss nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

12 Datenschutz
Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert Wandern und Genuss den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Wandern und Genuss hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichts-behörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@urlaub-s-reisen.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@urlaub-s-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketing-zwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13 Allgemeines und Hinweise
(a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Wandern und Genuss und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Wandern und Genuss vereinbart.
(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Wandern und Genuss nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Veranstalter
S-Reisen Reiseberatung / Wandern & Genuss
Silke Olesen
Bataverweg 7
53424 Remagen
Tel. 02642-9976409
Mail: info@urlaub-s-reisen.de
www.wandernundgenuss.de

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13 (a).